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Die Genossenschaftsmitglieder zahlen keine Miete, sondern eine Nutzungsgebühr. Diese liegt unter den Sätzen des Mietspiegels. Unsere Devise ist es, den Mitgliedern guten Wohnraum zu tragbaren Mietpreisen zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen der genossenschaftlichen Satzung fordern wir nur die Nutzungsgebühr (Miete), die für die nachhaltige Bewirtschaftung unserer Genossenschaftswohnungen erforderlich ist. So liegt die Nutzungsgebühr (Miete) für den preisfreien Wohnungsbestand deutlich unter der am Markt erzielbaren Miete.
Bei der Mietpreisbildung sind die Wohnwerte der einzelnen Wohnanlagen und der einzelnen Wohnungen unter dem Stichwort "wohnwertbezogene Nutzungsgebühr" berücksichtigt worden.
Genossenschaftsanteile - Dividende
Mit Erwerb der Mitgliedschaft hat jedes Mitglied je nach Größe der Wohnung bis zu sieben Genossenschaftsanteile à 150 € zu übernehmen und das Geschäftsguthaben von bis zu 1.050 € einzuzahlen. Jedes Jahr nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung wird auf das eingezahlte Geschäftsguthaben eine Dividende ausgezahlt. Diese beträgt maximal 4 %.
Günstige Konditionen
Die Genossenschaft hat in verschiedenen Bereichen der Wohnungsbewirtschaftung für ihre Mitglieder günstige Konditionen ausgehandelt. Hier sind als Beispiel die Gebühren für das Kabelfernsehen zu nennen.


