LEISTUNGEN DER gbb

Zu den Leistungen der Wohnungsverwaltung der gbb gehören insbesondere die unabdingbaren, in § 27 WEG aufgeführten, gesetzlichen Aufgaben.

Kaufmännische Wohnungseigentumsverwaltung

  • Vorbereitung, Einberufung und Abhaltung der Eigentümerversammlungen
  • Erstellung der Versammlungsniederschriften und Übersendung an alle Eigentümer
  • Führen einer Beschluss-Sammlung gemäß § 24 WEG
  • Unterhalten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen)
  • Erstellung der Wirtschaftpläne (Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne)

Technische Wohnungseigentumsverwaltung

  • Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehungen der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen
  • Bearbeitung und Meldung von Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum
  • Abschluss von Wartungs- und Pflegeverträgen für das Gemeinschaftseigentum und Überwachung der Ausführung
  • Vergabe von Aufträgen nach Eigentümerbeschluss
  • Überwachung und Einhaltung von Sicherheits- und Schutzbestimmungen
  • Einleitung von technischen Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung in dringenden Fällen
  • Erstellung und Pflege technischer Unterlagen