LEISTUNGEN DER gbb
Zu den Leistungen der Wohnungsverwaltung der gbb gehören insbesondere die unabdingbaren, in § 27 WEG aufgeführten, gesetzlichen Aufgaben.
Kaufmännische Wohnungseigentumsverwaltung
- Vorbereitung, Einberufung und Abhaltung der Eigentümerversammlungen
- Erstellung der Versammlungsniederschriften und Übersendung an alle Eigentümer
- Führen einer Beschluss-Sammlung gemäß § 24 WEG
- Unterhalten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung
- Erstellung der Hausgeldabrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen)
- Erstellung der Wirtschaftpläne (Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne)
Technische Wohnungseigentumsverwaltung
- Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehungen der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen
- Bearbeitung und Meldung von Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum
- Abschluss von Wartungs- und Pflegeverträgen für das Gemeinschaftseigentum und Überwachung der Ausführung
- Vergabe von Aufträgen nach Eigentümerbeschluss
- Überwachung und Einhaltung von Sicherheits- und Schutzbestimmungen
- Einleitung von technischen Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung in dringenden Fällen
- Erstellung und Pflege technischer Unterlagen