GARAGENNUTZUNGSVERTRAG
Garagennutzungsverträge werden bei der gbb regelmäßig auf unbestimmte Zeit geschlossen. Selbstverständlich können diese, unabhängig von dem Wohnungs-Dauernutzungsvertrag, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Garagen, bei denen kein separater Garagenvertrag vorliegt, können nur im Zusammenhang mit der Mietwohnung gekündigt werden.