GENOSSENSCHAFTSANTEILE
Mit Erwerb der Mitgliedschaft hat jedes Mitglied je nach Größe der Wohnung bis zu sieben Genossenschaftsanteile à 150 € zu übernehmen und das Geschäftsguthaben von bis zu 1.050 € einzuzahlen. Jedes Jahr nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung wird auf das eingezahlte Geschäftsguthaben eine Dividende ausgezahlt. Diese beträgt maximal 4 Prozent.
Bei Kündigung der Genossenschaftsanteile (bis zum 30.09. des laufenden Jahres) erfolgt die Auszahlung nach der Mitgliederversammlung im darauffolgenden Jahr.