A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y ZTREPPENHÄUSERTreppenhäuser sind Fluchtwege und deshalb von Gegenständen (Schuhe, Schränke u. a.) freizuhalten. Als gemeinschaftliche Nutzflächen sind die Treppenhäuser im Rahmen der Hausordnung pfleglich zu behandeln und zu reinigen.