WASSERSCHADEN
Bei einem fremd- oder selbstverursachten Wasserschaden muss die gbb umgehend informiert werden, um erforderliche Maßnahmen einzuleiten und zu überprüfen, ob andere Wohnungen ebenfalls betroffen sind. Zum Ausgleich von Schäden am Fremd- oder Privateigentum ist vorsorglich eine private Haftpflicht- und Hausratversicherung abzuschließen.