MITGLIEDSCHAFT BEI DER gbb

Die Mitgliedschaft bei der gbb ist Voraussetzung, um von den Vorteilen genossenschaftlichen Wohnens zu profitieren. Je nach Wohnungsgröße ist die Mitgliedschaft mit dem Erwerb von bis zu fünfzehn Genossenschaftsanteilen á 150 Euro verbunden. Das bei der gbb einzuzahlende Geschäftsguthaben beträgt damit maximal 2.250 Euro. Auf die zu Beginn eines Geschäftsjahres bestehenden Anteile zahlt die gbb jedem Mitglied im Folgejahr in der Regel eine Dividende in Höhe von bis zu vier Prozent!

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung entscheidet unter anderem

über die Zahlung und Höhe der Dividende. Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Einzelheiten regelt die Satzung der gbb. Unabhängig von der Höhe der Geschäftsanteile hat jedes Mitglied in der Mitgliederversammlung eine Stimme.

Kündigung

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten zum Abschluss des Geschäftsjahres gekündigt werden. Das Geschäftsguthaben wird ausgezahlt, nachdem die Mitgliederversammlung den Jahresabschluss im Folgejahr festgestellt hat.